Softwarelizenzvertrag

Softwarelizenzvertrag

Stand 01/2017

I. Nutzungsrechte

  1. Aquametrics (Firma Claudia Crämer) gewährt dem Kunden ein entgeltliches, zeitlich nicht befristetes und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung (Lizenz) der in dieser Verpackung befindlichen SOFTWARE: AWADI, AWADI Light, AWADI Prof. Office, AWADI Prof. Mobil, AquaDP, AquaGI, AquaBP, AquaBIO (nachstehend “SOFTWARE“ genannt)Die Lieferung des Quellcodes gehört nicht zum Lieferumfang.
  2. Die Lizenz berechtigt den Kunden zur Einzelnutzung der SOFTWARE im Rahmen eines normalen Gebrauchs. Dieser umfasst die SOFTWARE-Installation und die Anfertigung einer Sicherungskopie, das Laden der SOFTWARE in den Arbeitsspeicher und seinen Ablauf. Auf andere Nutzungsarten erstreckt sich die Lizenz nicht. Der Kunde darf insbesondere keinerlei Änderungen und Übersetzungen oder weitere Vervielfältigungen der SOFTWARE vornehmen, auch nicht teilweise oder vorübergehend, gleich welcher Art und mit welchen Mitteln. Eine unzulässige Vervielfältigung stellt auch der Ausdruck des Programmcodes dar. Änderungen, zu denen Aquametrics nach Treu und Glauben die Zustimmung nicht verweigert werden kann (§ 39 Abs. 2 UrhG), sind statthaft.
  3. Für die Nutzung der überlassenen SOFTWARE auf einem weiteren Arbeitsplatz und/oder Computersystem ist eine zusätzliche Lizenzgebühr zu entrichten. Eine Nutzung der SOFTWARE auf einem sog. Mehrplatzsystem bzw. in einem Netzwerk ist nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung und nur gegen Zahlung der entsprechenden Lizenzgebühr(en) zulässig.
  4. Aquametrics ist Inhaber sämtlicher gewerblicher Schutz- und Urheberrechte an der SOFTWARE sowie der dazugehörenden Benutzerdokumentation. Hinweise auf Urheberrechte oder auf sonstige gewerbliche Schutzrechte, die sich auf oder in der SOFTWARE befinden, dürfen weder verändert, beseitigt noch sonst unkenntlich gemacht werden.
  5. Der Kunde darf die SOFTWARE weder vermieten noch verleihen. Eine Übertragung der Lizenz an der SOFTWARE auf einen Dritten ist nur nach vorheriger Information von Aquametrics und nur dann zulässig, wenn sich der Dritte mit diese Bedingungen schriftlich einverstanden erklärt und der Kunde keinerlei Kopien an der SOFTWARE (einschl. etwaiger Vorversionen) zurückbehält. Der Kunde darf die SOFTWARE weder zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren noch disassemblieren. Im Übrigen bleiben §§ 69d, 69e UrhG unberührt.

II. Gewährleistung

  1. Aquametrics gewährleistet – gemäß den Vorschriften der §§ 434 ff BGB -, dass die SOFTWARE mit den von Aquametrics in der zugehörigen Programm-Dokumentation aufgeführten Spezifikationen übereinstimmt sowie mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach den derzeitigen Stand der Technik der völlige Ausschluss von SOFTWARE Fehlern nicht möglich.
  2. Aquametrics wird Fehler der SOFTWARE, welche die bestimmungsgemäße Benutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, berichtigen. Die Fehlerberichtigung erfolgt nach Wahl von Aquametrics, je nach Bedeutung des Fehlers, durch die Lieferung einer verbesserten SOFTWARE-Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers. Der Kunde ist verpflichtet, eine ihm von Aquametrics im Rahmen der Fehlerberichtigung angebotene neue SOFTWARE-Version zu übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unzumutbaren Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
  3. Der Kunde hat das Recht, bei Fehlschlagen der Fehlerberichtigung eine Herabsetzung der Lizenzgebühr zu verlangen oder von dem Vertrag kostenfrei zurückzutreten. Bei Rücktritt wird der Kunde den jeweiligen Datenträger mit der SOFTWARE sowie die zugehörige Dokumentation an Aquametrics zurücksenden und sämtliche etwaige Kopien vernichten.
  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung der SOFTWARE

III. Haftung

  1. Aquametrics haftet für Schäden, die durch fehlende von ihr zugesicherte Eigenschaften entstanden sind, sowie für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
  2. Aquametrics haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Sie haftet jedoch bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für unmittelbare Schäden bis zu einem Betrag in Höhe des doppelten Betrages der vom Kunden bezahlten Lizenzgebühr. Aquametrics haftet bei Fahrlässigkeit nicht für mittelbare und Folgeschäden (insbesondere entgangenen Gewinn und Produktionsausfall).
  3. Aquametrics haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass Aquametrics deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
  4. Dem Kunden ist bekannt, dass er im Rahmen seiner Obliegenheit zur Schadensminderung eine regelmäßige Sicherung seiner Daten vorzunehmen und im Falle eines vermuteten SOFTWARE Fehlers alle zumutbaren zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen hat.

IV. SOFTWARE Pflege / Aktualisierung

  1. Die Pflege der SOFTWARE unterliegt ausschließlich dem Nutzer und Anwender. Softwareänderungen und Updates werden über die Homepage bekanntgegeben und zur Verfügung gestellt.

V. Sonstige Bestimmungen

  1. Etwaige Nebenabreden zu diesem Lizenz-Vertrag sind nur wirksam, wenn sie von Aquametrics schriftlich bestätigt worden sind; das gilt auch für eine Aufhebung dieser Bestimmung.
  2. Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Heinsberg.
  3. Sonstiges: Salvatorische Klausel, keine Aufrechnung, kein Zurückbehaltungsrecht